Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Beschlüsse 32. und 33. StuPa

32. StuPa (2024/2025)

Beschluss SP-31/78 Verurteilung des Angriffs auf die Wissenschaftsfreiheit durch das
Bundesbildungsministerium 
Das Studierendenparlament verurteilt die Einschüchterungsversuche des Bundesbildungsministeriums gegen die Unterzeichnenden des offenen Briefs „Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten“[1]. Der Brief verurteilt die Polizeigewalt gegen Studierende an der FU Berlin, die friedlich gegen das Vorgehen der israelischen Regierung in Gaza protestierten.

Auch wenn bisher keine Fördermittel gekürzt wurden, dient allein schon die Prüfung dessen und die Diskussion darüber der Disziplinierung der Betroffenen. Bereits der Anschein, dass politische Meinungsäußerungen staatlich sanktioniert zum Entzug der Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit führen können, führt zu einem einschüchternden Effekt in den Universitären. Während kritische Studierende brutal angegriffen werden, soll Kritik an diesem Vorgehen mundtot gemacht werden. Um die betroffenen Wissenschaftler*innen selbst zu zitieren:"Repressive Überprüfungen von Wissenschaftler:innen, die ihre kritische Haltung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen, sind aus autoritären Regimen bekannt, die eine freie Diskussion auch an Universitäten systematisch behindern."[2] Wir als Studierende stehen statusgruppenübergreifend solidarisch an der Seite der betroffenen Dozierenden.

Das Vertrauen von Forschenden, Lehrenden, Studierenden und anderen Mitgliedern unserer Universitäten und Hochschulen in dieses von Bettina Stark Watzinger geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung ist dadurch irreparabel beschädigt. Zwar ist seit dem Öffentlich-Werden des ursprünglichen Prüfautrags inzwischen einiges an Zeit vergangen, aufgeklärt hat sich inzwischen aber kaum etwas. Die ehemalige Staatssekretäring Sabine Döring darf weiterhin - gerichtlich bestätigt - nicht aussagen und die Ministerin hält die Affärefür abgeschlossen [3]. Aber ganz im Gegenteil: Nach den weiteren Enthüllungen um Chat-Nachrichten von Abteilungsleiter Roland Philipi [4] wird das gebrochene Vertrauen zwischen Wissenschaft und Bundesministerium durch seine Ernennung zum neuen Staatsekretär weiter zerstört.

Das Studierendenparlament fordert deshalb die sofortige Beendigung sämtlicher staatlicher Drohungen gegen Dozierende, ein Verbot von Polizeieinsätzen auf dem Campus und ein Ende jeglicher Repression gegen kritische Studierende. Das Studierendenparlament begrüßt den Rücktritt der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und fordert das BMBF in der kommenden Zusammensetzung auf, die Vorgänge der letzten Monate vollumfänglich aufzuklären. Hierfür ist auch eine Aufhebung des Äußerungsverbots für die ehemalige Staatsekretärin Sabine Döring unausweichlich.
Beschluss SP-32/01 Balancierung der Redeliste
  1. Balancierte Redelisten: Das 32. StuPa möchte dominantem Redeverhalten insbesondere von Menschen in (auch informellen) Machtpositionen und Männern entgegenwirken. Das StuPa beschließt daher für die heutige Sitzung und alle kommenden Sitzungen der 32. Sitzungsperiode eine balancierte Besetzung der Redelisten. Dies bedeutet, dass Erstredner*innen konsequent vorgezogen werden und erst, wenn keine Erstredner*in mehr sprechen möchte, Zweitredner*innen das Wort erteilt wird. Drittredner*innen kommen demnach erst zur Sprache, wenn es keine Erst- oder Zweitredner*innen mehr gibt usw.
  2. Begrenzung der Redemöglichkeit: Das StuPa beschließt zur Vermeidung von sich in die Länge ziehenden Debatten zudem eine Begrenzung der Redemöglichkeit für jede Person auf drei Mal während einer Debatte. Diese Begrenzung kann auf Antrag aufgehoben werden.
  3. Umsetzung: Mit der Umsetzung und der Erarbeitung eines Verfahrens wird das StuPa-Präsidium beauftragt.
Beschluss SP-32/02 Änderung der StuPa-GO
  1. Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird wie folgt geändert:
    1. In § 2 Abs. 2: Ersetze „durch Aushang“ durch „auf der Website des Studierendenparlaments“.
    2. In § 2 Abs. 4: Füge nach Satz 1 ein: „Das Präsidium informiert die Mitglieder umgehend per E-Mail, sobald eine zusätzliche Sitzung beantragt wird. In diesem Fall ist die Sitzung abweichend von § 2 Absatz 2 spätestens 7 Tage vor der Sitzung anzukündigen.“
    3. In § 3 Abs. 1: Ersetze Satz 4 durch „Das Protokoll wird den StuPa-Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung zugesandt.“
    4. In § 3 Abs. 3 ergänze nach Satz 2: „Der Entzug des Rederechts gilt bis zum Ende des Tagesordnungspunktes.“
    5. In § 3 Abs. 3 ergänze Satz 4: „In der Regel sollen Redebeiträge eine Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen.“
    6. In § 3 ergänze Absatz 8: „Bei Störungen und Zwischenrufen kann die Sitzungsleitung einzelnen Personen nach einmaliger Verwarnung das Rederecht entziehen. Der Entzug des Rederechts gilt bis zum Ende des Tagesordnungspunktes. Wenn es zu Störungen durch Personen ohne Rederecht kommt, kann die Sitzungsleitung die Störer*innen des Raumes verweisen, sofern diese kein Mitglied des StuPa sind. Sollte es wiederholt zu Störungen kommen, kann die Sitzungsleitung den Ausschluss aller Personen, die nicht Mitglieder des StuPa oder des RefRats sind, beschließen, sofern dies geeignet ist, den geordneten Sitzungsverlauf sicherzustellen. Der Ausschluss gilt bis zum Ende des laufenden Tagesordnungspunktes.“
    7. In § 3 ergänze Absatz 9: „Während der Sitzungen des Studierendenparlaments besteht ein striktes Ton- und Bildaufnahmeverbot. Verstöße können als Störung nach Absatz 8 behandelt werden.“
    8. In § 5 Abs. 1 ergänze Satz 2: „Das Studierendenparlament kann weitere Personen zu Beratungs- und Aussprachezwecken mit Rederecht ausstatten.“
    9. In § 6 Abs. 2: Streiche „Antrag auf Begrenzung der Redezeit“. Ergänze „Antrag auf Begrenzung der Redezeit zu einem Tagesordnungspunkt“, ergänze „Antrag auf Begrenzung der Redezeit für die Dauer der Sitzung“, ergänze „Abstimmung im Umlaufverfahren“, ergänze „Antrag auf beratende Beteiligung weiterer Personen (§ 5 Abs. 1 S. 2)“.
    10. In § 6 füge Abs. 4 ein: „Abweichungen von dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall auf Beschluss von zwei Drittel der anwesenden StuPa-Mitglieder StuPa-Antrag – [32. StuPa-Präsidium] – [Änderung der Geschäftsordnung] – 1/16 vorgenommen werden. Geschieht dies, wird der aktuelle Tagesordnungspunkt sofort unterbrochen und die Möglichkeit zur Aussprache über den Abweichungsantrag gegeben. Diese soll 15 Minuten nicht überschreiten. Nach der Abstimmung über den Abweichungsantrag wird der unterbrochene Tagesordnungspunkt fortgesetzt.“
    11. In § 8 füge Abs. 3 ein: „Auf Antrag der Antragsteller*innen kann das Präsidiums eine Abstimmung im Umlaufverfahren beschließen. Das Umlaufverfahren kann auch als Antrag zur Geschäftsordnung beantragt und vom StuPa beschlossen werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Abstimmungsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Studierendenparlaments. Übersteigt die Zahl der nichtabgegebenen Stimmen, Enthaltungen und ungültigen Stimmen die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen, gilt ein Antrag als abgelehnt. Dies gilt nicht, soweit in der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität oder dieser Geschäftsordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abstimmungen im Umlaufverfahren erfolgen immer namentlich. Der Beschluss zum Umlaufverfahren ist den Mitgliedern des StuPa per E-Mail bekannt zu geben. Das Präsidium legt den Zeitraum, in dem die Stimmen abzugeben sind, fest. Dieser umfasst mindestens 14, höchstens 31 Tage und beginnt am Tag der Bekanntgabe des Beschlusses zum Umlaufverfahren.“
    12. In § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetze „öffentlich“ durch „hochschulöffentlich“ 13. In § 12: Ersetze Absatz 1 durch “ Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa.“, streiche Absatz 2.
  2. Umsetzung des Beschlusses: Mit der Umsetzung und Veröffentlichung wird das Präsidium beantragt.
Beschluss SP-32/03F 2. Nachtragshaushalt 2024 

Das Studierendenparlament hat beschlossen: Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2024 wird in der vorliegenden Fassung mit Gesamteinnahmen in Höhe von 25.385.300,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 25.385.300,00 EUR festgestellt. Ferner wird der Stellenplan in der vorliegenden Fassung festgestellt.

Beschluss SP-32/04F Haushalt 2025 
  1. Der Haushaltsplan der Studierendenschaft 2025 wird mit Einnahmen in Kapitel 33333 in Höhe von 1.165.800,00 Euro, Einnahmen in Kapitel 34444 in Höhe von 24.023.500,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 33333 in Höhe von 1.165.800,00 Euro, Ausgaben in Kapitel 34444 in Höhe von 24.023.500,00 Euro sowie der Stellenpläne in Kapitel 33333 und 34444 festgestellt.
  2. Das Finanzreferat wird beauftragt, die Genehmigung des Haushaltsplans 2025 gem. § 20 Abs. 1 S. 4 BerlHG bei dem Präsidium der HU Berlin zu beantragen
Beschluss SP-32/05 Aussetzung des SozFonds-Beitrags 
  1. Die Satzung nach § 18a Abs. 5 (folgend Sozialfonds-Satzung) wird geändert und in § 1 Abs.

1 (a) wird durch den folgenden Absatz in Gänze ersetzt: (1a) Die Erhebung des Beitrags nach Abs. 1 S. 2 wird im Sommersemester 2025 sowie im Wintersemester 2025/2026 ausgesetzt. Nach Ablauf des Wintersemesters 2025/2026 wird die Erhebung des Beitrags nach dieser Satzung fortgesetzt.

  1. Mit der Umsetzung wird das Referat für Finanzen betraut.
Beschluss SP-32/06F Nextbike 
  1. Die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin spricht sich für eine Weiterführung der Kooperation mit der nextbike GmbH zu geänderten Konditionen (siehe IV.) für den Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 31.03.2025 aus.
  2. Es beauftragt den Referent*innenRat, eine Verlängerung der Kooperation mit der nextbike GmbH zu einem Preis von 34.933,33 € zu veränderten Konditionen abzuschließen.
Beschluss SP-32/07 Änderung der Stud-WO 
  1. Die Wahlordnung der Studierendenschaft wird entsprechend dem beigefügten Beschlussentwurf geändert.
  2. Das Präsidium des Studierendenparlaments wird beauftragt nach Einholung der Bestätigung durch das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin die Änderungen im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität bekannt zu machen.
  1. Die Refugee Law Clinic Berlin e.V. wird als studentische Initiative anerkannt.
  2. Die Refugee Law Clinic Berlin e.V. wird als studentische Initiative auf der Website gelistet.

Das Studierendenparlament missbilligt Herrn Hon.-Prof. Eike Schmidts Kandidatur für ein Bündnis mit Beteiligung von rechtsextremistischen und als „neo“-faschistisch eingeordneten Parteien und Gruppierungen bei der vergangene Bürgermeister*innenwahl in Florenz sowie zahlreiche erschütternde Ereignisse und Äußerungen in diesem Zusammenhang.

Nicht nur beziehen sich Parteien aus der Wahlallianz positiv auf den historischen italienischen Faschismus, Schmidts enge Verbündete sind zum Teil ehemaliger Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen wie CasaPound, sehen sich in der Nachfolge von Mussolinis Miliz bekannt als ‚Schwarzhemden‘ oder riefen sog zur ethnischen Säuberung der Stadt Florenz auf. Schmidt hat sich mit waschechten Faschist*innen, gefährlichen Menschenfeinden und gewaltbereite Rassisten an den Tisch gesetzt, ihre Positionen und Handlungen verharmlost, sie wiederholt in Schutz genommen und zu demokratische Bündnispartner*innen erklärt.

Dies steht nicht nur im scharfen Kontrast zu den Werten der Humboldt Universität und ihrer Studierendenschaft, sondern trägt in besonderem Maße zur Normalisierung menschenverachtender und demokratiefeindlicher Positionen sowie dem Aufstieg des europäischen Faschismus des 21. Jahrhunderts bei.

Das Studierendenparlament bekräftigt die historische Verantwortung der Humboldt-Universität und ihrer Studierendenschaft im Kampf gegen den Faschismus. Die Plünderung des Instituts für Sexualwissenschaft und Vertreibung seines Leiters Magnus Hirschfeld, die Beteiligung der Universität der Ausarbeitung des ‚Generallplan Ost‘ - und allem voran die grausamen Ereignisse des 10. Mai 1933, dem unsere Kommiliton*innen sich auf dem Bebelplatz versammelten, um Bücher und Schriften jüdischer Autor*innen und politischer Gegner*innen den Flammen zu opfern - diese Ereignisse sind uns Mahnung und Handlungsaufforderung zugleich. Sie machen unmissverständlich klar: Der Aufstieg des Faschismus ist eine Entwicklung, die unserer Universität nicht einfach vorbeizieht, sie tangiert uns zwangsläufig. Es ist unsere Pflicht und historische Verantwortung, uns ihm entgegenzustellen und Entgleisungen nicht tatenlos hinzunehmen.

Die Verfassung der Humboldt-Universität schreibt das Ziel fest, sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit der Rolle ihrer Arbeit insbesondere für die Erhaltung des Friedens, der natürliche Lebensgrundlage und für eine diskriminierungsfreie, nachhaltige Entwicklung alle Menschen auseinanderzusetzen. Der Grundsatz „Niemand darf in der Humboldt-Universität zu Berlin oder beim Zugang zu ihren Leistungen wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, aufgrund der sozialen Lage oder Herkunft, aus politischen, religiösen, weltanschaulichen, rassistischen oder anderen Gründen, die den genannten gleichstehen, diskriminiert werden“ (§1 Abs. 3 VerfHU) muss auch über den Wirkungskreis der Humboldt-Universität hinaus über eine selbstverständliche Allgemeingültigkeit verfügen.

Durch diese Grenzüberschreitung hat Herr Hon.-Prof. Schmidt sich als Würdenträger und Aushängeschild der Universität disqualifiziert, eine Rückkehr in die Lehre im Beginnenden Wintersemester verbietet sich. Das Studierendenparlament fordert Herrn Hon.-Prof. Eike Schmidt zum sofortigen Rücktritt von seiner Honorarprofessur auf.

Beschluss SP-32/10F Budget 2025 
  1. Die HumboldtInitiative – offenes Forum für Ideen, Initiativen und Projekte –erhält für das Jahr 2025 ein Budget in Höhe von 19.000€ gemäß des vorgelegten Budgetplans.
  2. Die Posten des Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.
Beschluss SP-32/11F Treppe zum Wickeltisch 

Dem Kinderladen der Humboldt-Universität zu Berlin werden Gelder i.H.v. 3.500 € bewilligt, um eine Treppe für den Wickeltisch des Kinderladens anfertigen zu lassen.

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität verurteilt die von der schwarzroten Landesregierung geplanten Haushaltskürzungen an den Berliner Hochschulen.

Die Berliner Landesregierung plant einen Kahlschlag an den Hochschulen: Beim Haushalt für Wissenschaft und Gesundheit sollen 280 Millionen Euro eingespart werden, fast zehn Prozent des bisherigen Haushalts. Davon sollen 100 Millionen Euro bei den Hochschulverträgen gekürzt werden und über 10 Millionen bei dringend nötigen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Allein die Charité verliert mit 8,5 Millionen Euro fast die Hälfte des Geldes, das für die Anschaffung neuer technischer Geräte bestimmt war.

Dabei bringt ein bereits bestehender Sanierungsstau die Berliner Hochschulen ohnehin in eine desolate Lage: Nur wenige Monate zuvor hatte der Berliner Senat eine Haushaltssperre für Landesbaumaßnahmen verhängt, bei dem einige wichtige Sanierungs- und Neubauprojekte an der Humboldt-Universität gänzlich gestrichen wurden und die Fortführung anderer nach wie vor unentschieden ist. Das betrifft unter anderem so wichtige Projekte wie die Invalidenstraße 110, die Ziegelstraße 5-9 und sogar die Baustelle am Kopfbau des HU Hauptgebäudes Ost [6]. Während diese Baumaßnahmen auf Eis liegen, vergeudet die Universität Unsummen in Millionenhöhe, um Ersatzflächen für die dort planmäßig ansässigen Institute und Einrichtungen extern anzumieten. Dass dieses Geld der Universität an anderen Stellen dringend fehlt, spüren wir Studierende in unserem Studienalltag unmittelbar.

Ein Beispiel ist das Haus 2 auf dem Campus Nord, wo seit Monaten das 1. Obergeschoss gesperrt ist, weil das Dach einsturzgefährdet ist. Es sind die Studierenden die die Konsequenzen tragen: Durch die Verlegung der dort stattfindenden Lehrveranstaltung fallen nun ohnehin seltene Flächen für selbstständiges studentisches Arbeiten weg [7].

Dem Studierendenwerk, das u.A. zuständig ist für BAföG, Mensen, Cafes, Wohnheime, Kindertagesstätten und Beratungen bei psychischen Problemen soll sein Etat um ca. ein Drittel oder 6,5 Millionen Euro gekürzt werden [4]. Hier werden die grundlegenden Rechte von Studierenden auf Wohnen und Nahrung direkt angegriffen.

Diese angekündigten Sparmaßnahmen werden katastrophale Folgen für uns Studierende haben. Die Sprecherin des Studierendenwerks Jana Judisch warnte gegenüber dem Tagesspiegel, dass sie davon ausgeht, dass unter Anderem der Sozialbeitrag für Studierende, den sie in ihren Semestergebühren zahlen, um mindestens 30 Euro angehoben werden muss. Man könne dabei zwar noch nicht sagen, welche Stellen genau betroffen sein werden, aber klar sei: „Es wird Preiserhöhungen, Angebots- und Investitionsstreichungen geben.“ Sicher sei beispielsweise schon, dass mindestens zwei Mensa-Backshops geschlossen werden [1], die Mensa der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HU ist bereits geschlossen. Auch hier wird eine bereits desolate Lage verschlimmert: Die Warteliste für ein Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerks war zum Jahresende 2023 ganze 4.238 Personen lang - bei einer Mindest(!)wartezeit von 1,5 Jahren [5]. Die CDU hat die Wohnraumkrise in Berlin von der Studierende in besonderem Ausmaß betroffen sind - stets mit einem mantraartigen "Bauen, Bauen, Bauen" beantwortet. Einmal mehr wird klar, dass es sich hier um eine dreiste Lüge der mit diesem Senat eng verwobenen Immobilienlobby handelt: Dem Studierendenwerk werden mit diesem Kahlschlag alle Möglichkeiten genommen, neuen Wohnraum zu schaffen - zumindest wenn er für die meisten Studierenden leistbar bleiben soll. Wir wollen uns von CDU und SPD nicht auf die Straße setzen lassen!

Wenn wir die Kürzungen nicht stoppen, bedeutet das für uns eine weitere Verschlechterung von Lehre und Betreuung, Unterricht Vorlesungen in maroden Gebäuden, teurere Essenspreise sowie weniger finanzielle und psychologische Unterstützung. Gleichzeitig kämpfen Berliner Studierende schon jetzt täglich mit hohen Mietkosten und steigenden Lebensunterhaltungskosten.

Die Kürzungen an den Berliner Hochschulen reihen sich in Kürzungen an zahlreichen weiteren Hochschulen ein. In Baden-Württemberg plant die schwarz-grüne Landesregierung allein für das Jahr 2026 Kürzungen um 91 Millionen Euro bei den Hochschulen. Und in Hessen streicht die Schwarz-Rote Landesregierung im Nachtragshaushalt für dieses Jahr schon 34 Millionen Euro aus dem Wissenschaftsbudget. Weitere Kürzungen für das nächste Jahr sind zu erwarten. [3] [4]

Wir sind enttäuscht, dass die Kritik von Universitätspräsidentin Julia von Blumenthal, die gleichzeitig Sprecherin der Landesrektor*innenkonferenz Berlin (LKRP) ist, so verhalten ausfällt. Es handelt sich hier nicht nur um "kein gutes Regieren" mit dem die Universitäten nun umzugehen hätten [2], sondern um einen gezielten Angriff auf die Handlungsfreiheit und Autonomie der Hochschulen, der im selben Kontext steht wie die Einführung des Ordnungsrechts im Sommer. Wenn es um unsere Hochschulen und
Universitäten geht, macht der Senat seine Prioritäten klar: Die Universitäten sollen am Fließband Bildungsabschlüsse und Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft produzieren, befriedet von einem Ordnungsrecht, das preussische Obrigkeitshörigkeit verspricht. Kritische Lehre, Universität als Ort des Austauschs und der Diskussion, studentisch selbstverwaltete Räume und Projekte? Fehlanzeige, ohnehin viel zu teuer.

Die Kürzungen stehen auch im Zeichen der Militarisierung der ganzen Gesellschaft. Im Bundeshaushalt wird der Kriegsetat massiv erhöht, während bei Bildung, Wohnen und Gesundheit gekürzt wird. Im Berliner Landeshaushalt sind in bezeichnender Weise die einzigen von den Kürzungen nicht betroffenen Bereiche Polizei und Justiz. [5][6]

Die Kosten für die Aufrüstung von Polizeibehörden und unzählige Investitionen in repressive Sicherheitspolitiken sollen jetzt durch massiven Sozialabbau auf die Studierenden, Lehrenden, Jugendlichen und die arbeitende Bevölkerung insgesamt abgewälzt werden. Das beste Beispiel in Berlin ist hier auch immer noch der Bau eines Zauns um den Görlitzer Park, dessen 1.5 Mio. Euro schwerer Neubau trotz des heftigen Protests der Anwohnenden und der massiven Haushaltskürzungen natürlich weitergeht. Gestrichen wurden in der Nachbarschaft im Gegensatz dazu die Mittel von Suchthilfeprogrammen und anderen sozialen Organisationen. Dieses einzelne Prestigeprojekt macht finanziell 20% der Kürzungen im Studierendenwerk aus. Zaunbauund Landespolizei müssen sich also keine Sorgen um ihre Budgets machen, während soziale Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft in maroden Gebäuden um ihre Existenzberechtigung ringen. Das dürfen wir nicht zulassen!

Wir rufen alle Studierenden und Lehrenden in Berlin und bundesweit auf, sich mit den Arbeiter*innen in anderen Bereichen zusammenzuschließen und gemeinsam gegen den sozialen Kahlschlag zu kämpfen.

Umsetzung:

Das Studierendenparlament beschließt die Einberufung einer Vollversammlung, um das weitere Vorgehen gegen die Kürzungen an den Hochschulen und in Berlin zu diskutieren und zu organisieren. Der RefRat wird mit der Einberufung im Laufe des Januars 2024 beauftragt.

Der RefRat wird damit beauftragt, diesen Beschluss im Sinne der Studierendenschaft
in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der RefRat wird beauftragt auf eine Positionierung der studentischen Mitglieder im Verwaltungsbeirat des Studierendenwerkes im Sinne dieses Beschlusses hinzuwirken.

[1] Kürzungen an Berliner Universitäten: https://www.tagesspiegel.de/wissen/das-bekommen-die
studierenden-zu-spuren-wohnheime-mensen-charite--das-ist-die-sparliste-fur-berlins-wissenschaft
12730424.html

[2] Blumenthal im Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/wissen/berlins-hochschulen
kritisieren-senat-kein-gutes-regieren-wenn-man-kurzungen-nicht-begrunden-kann-12760814.html

[3] Kürzungen an Universitäten in Baden-Würtemberg:
https://www.forschung-und-lehre.de/politik/unileitungen-und-studierende-wollen-kuerzungen-verhindern-6757

[4] https://www.tagesspiegel.de/berlin/wo-berlin-jetzt-doch-nicht-kurzt-die-korrekturen-an-den-sparplanen-im-uberblick--und-komplett-zum-download-12834512.html

[5] https://www.stw.berlin/karriere/unternehmen/gesch%C3%A4ftsbericht-2023/wohnen-2023.html

[6] Protokoll der 439. Sitzung des Akademischen Senats der HU vom 17.09.2024

[7] Protokoll der 440. Sitzung des Akademischen Senats der HU vom 22.10.2024

Die Hochschulgruppe shalom kai salaam wird als studentische Initiative anerkannt.

  1. Die Erarbeitung einer Stellungnahme zu der gegenwärtigen Entwicklung und Lage der Menschenrechte im Nahen Osten unter Mitwirkung von Wissenschaftler*innen der HU.
  2. Die Einrichtung eines offenen Forums für betroffene Studierende, um einen Ort des Austauschs und der gegenseitigen Unterstützung zu schaffen.
  3. Mit der Umsetzung wird das Referat für Antirassismus beauftragt

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben wird der IG Hedwig-Dohm-Haus für das Jahr 2025 ein Haushalt in Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Linke Medienakademie e.V. beantragt einen Haushalt von 13.000 €, um den ‚Mediensommer an der HU‘ zu realisieren. Dieses Projekt richtet sich an Studierende der Humboldt-Universität und bietet praxisnahe Workshops zu Wissenschaftskommunikation, Gesellschaftskritik und demokratischer Organisierung.

Wissenschaft und Forschung stehen vor zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie der wachsenden Bedeutung von Wissenschaftskommunikation in Zeiten von Fake News, Hass und Wissenschaftsfeindlichkeit. Die Humboldt-Universität hat als Bildungs- und Wissenschaftseinrichtung die Möglichkeit, eine Brücke zwischen Forschung und Gesellschaft zu schlagen, indem sie Wissenschaftskommunikation nicht nur fördert, sondern auch kritisch hinterfragt. Das Projekt „Mediensommer an der HU“ lädt Studierende ein, sich aktiv an dieser Aufgabe zu beteiligen und die eigenen Kompetenzen in diesem Bereich zu stärken.

Mit dem Projekt möchten wir:

• Wissenschaftskommunikation stärken und kritisch hinterfragen.

• Studierenden konkrete Medienkompetenzen vermitteln, die sie in Studium, Alltag und Engagement anwenden können.

• Zur Förderung einer offenen und verantwortungsbewussten Universitätskultur beitragen.

Das Programm bietet praxisnahe Veranstaltungen, die von erfahrenen Fachleuten aus der Praxis geleitet werden und an den Bedürfnissen der Studierenden aller Fachrichtungen orientiert sind. Der Fokus liegt auf praktischer Anwendung und Zusammenarbeit in interdisziplinären Gruppen.

1. Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin stellt dem Referent*innenRat finanzielle Mittel i.H.v. max. 5.000 € zur Unterstützung einer Großdemonstration gegen den Haushaltskürzungen des Berliner Senats, an dessen Organisation auch der Referent*innenRat beteiligt ist, zur Verfügung.

2. Das Studierendenparlament begrüßt die Beteiligung des ReferentinnenRats an der Demonstration und dessen Organisation und macht sich die durch den Referent*innenRat geübte Kritik an den beschlossenen Haushaltskürzungen zueigen.

3. Umsetzung de Beschlusses Mit der weiteren Umsetzung des Beschlusses beauftragt es den Referent*innenRat.

Beschluss SP-32/18F Jahresbudget für den Tontechnikpool des Refrats

Es wird eine Summe von 9.000,00 € für den Tontechnikverleih bereitgestellt. Diese Summe wird aufgebracht für: geplante Neuanschaffungen und Werkstatt- bzw. Reparaturkosten zur Erhaltung des Bestandes.

Beschluss SP-32/19F Finanzierung des Sowieso-Journals

Das Studierendenparlament möge beschließen, das Sowieso Journal für die zweite Ausgabe mit 4987,70€ zu unterstützen. Dies beinhaltet vor allem Kosten für Druck und Lieferung, aber auch technische Infrastruktur des Journals sowie Aufwandsentschädigungen.

Beschluss SP-32/22 Anerkennung als studentische Initiative: Women in Economics e.V.

1. Die Lokalgruppe Berlin des Vereins The Women in Economics Initiative e.V. wird als studentische Initiative anerkannt.

2. Umsetzung des Beschlusses

Beschluss SP-32/23 ASH Besetzung

Das Studierendenparlament erklärt sich solidarisch mit der studentischen Besetzung der Alice Salomon-Hochschule und verurteilt das Vorgehen der Polizei sowie die Hetze in Politik und Medien gegen die Besetzung. Gleichzeitig positioniert es sich gegen Islamismus, Antisemitismus und Rassismus, sowie die Relativierung dieser Ideologien im öffentlichen Diskurs. 

Am 6. Januar besetzten Studierende der Alice-Salomon-Hochschule das Audimax, um gegen den andauernden Völkermord im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel zu protestieren. Obwohl die rund 50 Studierenden die Auflage akzeptierten, nachts die Hochschule zu verlassen und dies auch friedlich taten, waren sie mit einem massiven Polizeiaufgebot konfrontiert. Sechs Studierende wurden ohne Grund brutal festgenommen und Strafermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Auch die Unileitung selbst hat mittlerweile 13 Strafanzeigen gestellt. 

Gleichzeitig war die Besetzung begleitet von einer aggressiven Hetzkampagne in Politik und Medien. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) diffamierte die Besetzer als „vermummte und gewalttätige Antisemiten“ und in Zeitungsberichten wurden sie als „Terrorunterstützer“ bezeichnet. Vereinzelte Sympathien für die Hamas, geäußert durch " Hamas Habibi " Postkarten, verurteilen wir aufs Schärfste. Die generalisierenden Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Besetzung halten wir jedoch für falsch und gefährlich.

Bereits die Besetzungen und Proteste an der Freien Universität und Humboldt-Universität im vergangenen Jahr wurden durch Polizeigewalt unterdrückt.

Polizei hat auf dem Campus nichts verloren und wird völlig zurecht als Bedrohung für die Meinungsfreiheit an den Universitäten empfunden. Gerade angesichts der deutschen Geschichte wenden wir uns entschieden gegen die staatliche Repression der Antikriegsopposition an den Universitäten und rufen alle Kommilitoninnen und Kommilitonen auf, die Studierenden der ASH 
und weitere Proteste gegen den brutalen Genozid an der Bevölkerung in Gaza zu unterstützen!

1. Das Studierendenparlament unterstützt das Musterklageverfahren in der Sache des vierten Prüfungsversuchs auf Grundlage von § 30 Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz gegen die HU Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 5.000€.

2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung.

Beschluss SP-32/26 Beschlüsse der Studentischen Vollversammlung gegen die im Berliner
AGH beschlossenen Haushaltskürzungen

1. Das Studierendenparlament macht sich folgende Beschlüsse der Studentischen Vollversammlung gegen die am 19.12.2024 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltskürzungen am 23.01.2025 in Hörsaal 2002 zu eigen:


Forderungen an das Uni-Präsidium:
1. Wir fordern das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin dazu auf, sich dem von ver.di gegründeten Bündnis und somit dem gemeinsamen Kampf gegen die Sparmaßnahmen des Senats anzuschließen und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass auch die LKRP Teil des Bündnisses wird. Wir begrüßen die Beteiligung der
Studierendenschaft der HU Berlin an dem Bündnis.
2. Wir fordern das Präsidium auf, sich im umfangreichen Maße mit  der Möglichkeit, gegen die Kürzungen aus den bereits bestehenden Hochschulverträgen zu klagen, auseinanderzusetzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine Klage nicht dazu führt, dass die Sparsituation für andere Bereiche noch prekärer wird.
3. Wir fordern eine Ergänzung von § 1 Abs. 1 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin. Eine Zusammenarbeit mit militärischen Einrichtungen sowie eine Forschung, die diesen zugute kommen könnte, muss explizit ausgeschlossen werden. Die vom Senat beschlossenen Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einer Militarisierung der Universität führen.


Forderungen an den Berliner Senat und den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner :
1. Wir fordern eine sofortige Rücknahme der geplanten Kürzungen von 122 Mio. Euro aus den Hochschulverträgen. 
2. Wir fordern eine erneute Erhöhung des Budgets des StudierendenWerks auf mindestens die ursprünglich zugesagten Mittel.
3. Wir fordern die Schaffung weiterer Wohnheimplätze für Studierende in Wohnheimen vom StudierendenWerk.
4. Wir fordern eine Rücknahme der Einsparungen im ÖPNV.5. Abschließend fordern wir den Berliner Senat auf, Möglichkeiten zu finden, sämtliche Sparmaßnahmen zurück zu nehmen.Unsere Forderungen verstehen wir dabei als Fortführung des Bildungsstreiks von 2009.


2. Der Referent*innenRat wird damit beauftragt, die Beschlüsse an die Öffentlichkeit sowie das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin heranzutragen. 

Beschluss SP-32/27F Beitragsordnung

Das Studierendenparlament hat gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 2012 (AMB Nr. 02/2013) die folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen:

 
§ 1 Beschluss
§ 4 Abs. 1 der Beitragsordnung der Studierendenschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2009 (AMB Nr. 53/2009), zuletzt geändert durch Beschluss des Studierendenparlaments vom 7. November 2023 (AMB Nr. 29/2024), wird ersetzt durch:

Ab dem Wintersemester 2025 beträgt die Beitragshöhe 12,00 €. 


§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

Umsetzung 
Mit der Weiterleitung zur Genehmigung an das Präsidium der HU Berlin und der Veröffentlichung der Beitragsordnung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin wird das Präsidium des Studierendenparlaments beauftragt. 

  1. Die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin spricht sich für eine Weiterführung der Kooperation mit der nextbike GmbH für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.06.2025 aus, mit einer administrativen Unterbrechung vom 01.05.2025 bis zum 14.05.2025.
  2. Es beauftragt den Referent*innenRat, eine Verlängerung der Kooperation mit der nextbike GmbH zu einem Preis von vorr. 27.320,00 € zu veränderten Konditionen abzuschließen. 
 
 
Beschluss SP-32/29F HUch Haushalt 2025

Zur Finanzierung zwei weiterer Ausgaben der HUch – Zeitung der studentischen Selbstverwaltung wird dem Referat für Publikation für das Jahr 2025 ein Haushalt in Höhe von 17.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. 

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin möge beschließen: Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit wird der Refugee Law Clinic der HU Berlin für das Jahr 2025 ein Haushalt in Höhe von 8.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. 

  1. 6500€ für die Beschaffung eines neuen Servers, drei Client-PCs und eine Backup-Festplatte freizugeben.
  2. Die neue Technik soll dabei über die Nutzung des Rahmenvertrags bestellt werden, der zwischen der HU und der Firma Dell besteht.
  3. Sollten die Mittel für die Technikbeschaffung aufgrund schwankender Preise nicht ausreichen, wird die Beschaffung über anderen Anbieter wie gekko-computer oder ServerShop24 überprüft.
 
  1. Das Studierendenparlament möge beschließen: Die Hochschulgruppe „HUMA“ als Hochschulgruppe anzuerkennen.
  2. Das Studierendenparlament möge weiterhin beschließen die Hochschulgruppe „HUMA” in die Auflistung studentischer Initiativen, Cafés und Projekte mit aufzunehmen.
    Die Umsetzung erfolgt durch die Anerkennung. Die Auflistung online erfolgt durch das StuPa-Präsidium. 
  1. Die Hochschulgruppe „studentische AG Barrierefreiheit“ wird als studentische
     Initiative anerkannt.
  2. Die Hochschulgruppe „studentische AG Barrierefreiheit” wird in die Auflistung
     studentischer Initiativen, Cafés und Projekte mit aufgenommen.

Umsetzung des Beschlusses:

Die Umsetzung erfolgt durch die Anerkennung. Die Auflistung online erfolgt durch das StuPa-Präsidium. 

  1. Das Studierendenparlament beschließt die Neufassung der Wahlordnung der Studierendenschaft entsprechend dem beigefügten Beschlussentwurf.
  2. Umsetzung des Beschlusses

Mit der Weiterleitung zur Genehmigung an das Präsidium der HU Berlin und der Veröffentlichung der Beitragsordnung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin wird das Präsidium des Studierendenparlaments beauftragt.

  1. Das Studierendenparlament unterstützt das Musterklageverfahren in der Sache der Verkennung der Bindungswirkung der Entscheidung unter den Landesämtern auf Grundlage von § 9 Abs. 5 PsychThG gegen das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 7.000€.
  2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung.

Das Studierendenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin hat beschlossen:

  1. die Aktionsgruppe als studentische Initiative mit dem Namen „Initiative Demokratiebildung“ anzuerkennen.
  2. die Initiative Demokratiebildung in die hochschulweite Auflistung studentischer Initiativen aufzunehmen 

Das Studierendenparlament verurteilt die geplante Abschiebung von Shane O’Brien, Roberta Murray, Kasia Wlaszczyk und Cooper Longbottom. Die vier Aktivist*innen sollen abgeschoben werden, weil sie sich an pro-palästinensischen Protesten beteiligt haben. Keine*r der vier wurde je für eine Straftat verurteilt, und ein Gerichtsurteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat bereits deutlich gemacht, dass das Vorgehen gegen sie jeglicher ernsthaften rechtlichen Grundlage entbehrt.

Der Angriff auf die vier Aktivist*innen ist ein Angriff auf alle kritischen Studierenden. Es wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, mit dem die demokratischen Rechte aller Studierenden angegriffen werden und versucht wird, die Methoden Trumps auch in Deutschland einzuführen.

Die geplante Abschiebung der vier reiht sich ein in massive Angriffe auf studentische Anti-Genozid-Aktivist*innen weltweit: In den USA werden Studierende, wie Mohsen Mahdawi, Mahmoud Khalil und Rümeysa Öztürk rechtswidrig verhaftet und sollen wegen ihrer politischen Ansichten abgeschoben werden. Andere Studierende, wie Momodou Taal, sind gezwungen, das  Land zu verlassen, um einem ähnlichen Schicksal zu entgehen.

Im Vereinigten Königreich wurde jüngst eine Studentin der SOAS-Universität aufgrund ihres palästinensischen Aktivismus nach dem Terrorismusgesetz angeklagt, ein weiterer wurde verhaftet. Ihnen drohen bis zu 14 Jahre Haft. Viele weitere wurden wegen ihres Aktivismus untersucht, suspendiert und des Landes verwiesen – laut der Menschenrechtsorganisation Liberty weit über 100.

Das Studierendenparlament erklärt sich auch solidarisch mit den von Repressionen betroffenen Studierenden im Vereinigten Königreich, in den USA und weltweit.

  1. Das Studierendenparlament unterstützt das Musterklageverfahren in der Sache Erteilung von Nachteilsausgleich bei AD(H)S in Kombination mit einem weiteren Dauerleiden gegen die HU Berlin mit einem zusätzlichen Finanzrahmen von 5.000€.
  2. Das Studierendenparlament beauftragt den RefRat mit der Umsetzung.
Beschluss SP-32/40F Haushalt Lehramt FS 

Das Budget der Fachschaftsvertretung Lehramt für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

2.200,00 EUR (Sockelbetrag) + 4.800,00 EUR (Pauschal) = 7.000,00 EUR

(in Worten: siebentausend 00/100 EUR)

  1. Das Studierendenparlament kritisiert die Anweisung der Universitätsleitung (UL) Räume für studentische Gruppen ausschließlich mit zwei- bzw. vierwöchiger Frist durch den Referent_innenRat (RefRat) beantragt werden können. Diese Anweisung stellt einen erheblichen Eingriff in die parlamentarische Kontrolle des Studierendenparlaments gegenüber dem RefRat, in die Arbeit der gewählten Listen des Studierendenparlaments und in die Arbeit studentischer Gruppen an der Universität dar.
     a) Hierdurch erschwert die UL nicht nur erheblich die Organisation von Veranstaltungen durch gewählte StuPa-Listen–ein wichtiger Bestandteil der studentischen Autonomie an der Universität sondern es wird auch die Kontrollfunktion des Studierendenparlaments gegenüber dem RefRat  eingeschränkt.
     b) Auch anderen studentischen Gruppen wird ihre Arbeit erheblich erschwert. Durch die extrem langen Antragsfristen und Bearbeitungsdauer werden kurzfristige Veranstaltungen gänzlich verunmöglicht, die Organisation aller anderen Veranstaltungen wird erheblich erschwert. Die omnipräsente Kontrolle die die Universitätsleitung gegenüber studentischen Veranstaltungen und Gruppen ausübt ist eine inakzeptable Einschränkung unserer Selbstverwaltung. Wer als Studi selbstorganisiert irgendwas machen will, ist also an dieser Universität grundsätzlich falsch aufgehoben.
  2. Das Studierendenparlament fordert das Universitätspräsidium dazu auf, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. 
  3. Der RefRat wird beauftragt, gegen die Anweisung der UL vorzugehen.
  4. Das Präsidium des Studierendenparlaments wird beauftragt, dem Universitätspräsidium den Beschluss zu Ziff. 1 und 2 zuzuleiten.
  5. Der Refrat wird beauftragt, sämtliche Raumanträge von StuPa-Listen ungesehen und umgehend zu genehmigen.
  1. Die Semesterticketsatzung wird wie folgt geändert bzw. angepasst:
    Die Anlage der Semesterticketsatzung wir durch den „Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets“ zwischen der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, der S-Bahn Berlin GmbH sowie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH mit einer Geltungsdauer vom 01.04.2025 bis zum 31. März 2028 ersetzt.
  2. Mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt es den Referent*innenrat sowie das Präsidium des Studierendenparlaments.
Beschluss SP-32/44F Anwalts- und Gerichtskosten

Das Studierendenparlament stellt dem Referent*innenRat finanzielle Mittel i.H.v. 5.000 € für ggf. anfallende Anwält*innen- und Gerichtskosten im Rahmen einer angedrohten Klage gegen die Studierendenschaft bzgl. des Semestertickets zur Verfügung.  

Das Studierendenparlament beauftragt den Referent*innenRat eine Urabstimmung oder sonstige Befragung gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG durchzuführen.

Den Studierenden werden folgende Fragen zur Abstimmung vorgelegt:

Bist Du für die Fortführung des Semestertickets als Deutschlandsemesterticket jeweils zum Preis in Höhe von 60 % des Preises des regulären Deutschlandtickets zunächst bis zum 31. März 2028? Zum Wintersemester 2025/2026 beträgt der Preis des Semestertickets demnach 34,80 Euro pro Monat / 208,80 Euro für das Semester.
In der Folge ab dem Sommersemester 2026 würde der Preis des Semestertickets in gleicher prozentualer Höhe wie der Preis des Deutschlandtickets sich semesterweise verändern.

Weiterhin wird der Referent*innenRat damit beauftragt, den Studierenden zusätzlich zur Abstimmungsfrage einen ausführlichen Erläuterungstext zur Verfügung zu stellen.