Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Personalrats-Telegramm Nr. 53 - 05.11.2021 - BAK

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Liebe Kolleg*innen,

 

immer wieder erhält der Personalrat Anfragen, wie die Einsichtnahme in die eigene Stellenbeschreibung (BAK) zu bewerkstelligen und von wem zu erhalten ist.        

Für diese Einsichtnahme sind keinerlei Gründe zu nennen. Es ist selbstverständlich, über die übertragenen (entgeltbestimmenden) Arbeitsaufgaben Bescheid zu wissen.

 

Gern möchten wir Ihnen deshalb eine diesbezügliche Information weitervermitteln, welche die Personalabteilung am 29.10.2021 an die Vorgesetzten und die Verwaltungsleitungen übermittelte:

 

„Es hat grundsätzlich jede Mitarbeiter:in den Anspruch, spätestens mit Aufnahme ihrer Beschäftigung die BAK für das von ihr wahrzunehmende Aufgabengebiet zu erhalten, in der Regel ausgehändigt durch die Geschäftsführer:in oder die Abteilungsleiter:in bzw. der unmittelbaren vorgesetzten Person.“

 

Bitte wenden Sie sich daher direkt an die genannten Zuständigen, um Ihre BAK zu erhalten. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass für Mitarbeitende im akademischen Mittelbau bisher keine BAK erstellt wurden.

 

Für Fragen stehen wir wie immer sehr gern zur Verfügung.

 

Ihr Personalrat des Hochschulbereichs 

 

 

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