Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

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Personalrats-Telegramm Nr. 61 - 10.02.2025 - DV Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen/GPR übernimmt

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Da uns derzeit sehr viele Rückfragen erreichen, möchte der Personalrat über folgenden Sachstand bezüglich der Dienstvereinbarung Stellenausschreibung informieren.

Der Personalrat des Hochschulbereichs der Humboldt-Universität zu Berlin hat die bestehende „Dienstvereinbarung über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen im Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin“ zum Ende des Jahres 2024 gekündigt. Grund für die Kündigung ist ein anwaltliches Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass einige der bisherigen Regelungen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX einschränken könnte.

Eine neue Dienstvereinbarung zur Stellenausschreibung und Stellenbesetzung wird nunmehr vom Gesamtpersonalrat verhandelt, da die Universitätsleitung eine gemeinsame Dienstvereinbarung für Tarifbeschäftigte (TV-L) und studentische Beschäftigte (TV Stud) wünscht.

Die Verhandlungen mit der Universitätsleitung über eine neue Dienstvereinbarung werden derzeit geführt.

Der Personalrat erklärt sich im Interesse aller Mitarbeitenden bis zum 30.06.2025 dazu bereit, nachfolgende Fälle der Nichtausschreibung zu akzeptieren, sofern der Vertragsbeginn vor dem 01.07.2025 liegt.

 

Es besteht Einvernehmen zum Absehen einer Ausschreibung bei:

1.    befristeten Weiterbeschäftigungen von Personal aus Service, Technik und Verwaltung bei unverändertem Aufgabengebiet (in derselben Entgeltgruppe)

2.    befristeten Weiterbeschäftigungen von wissenschaftlichem Personal

        a. zur Erreichung des ursprünglichen Qualifizierungsziels oder

        b. in Projekten aus Drittmitteln und Sondermitteln des Landes auf Basis des bisherigen Zuwendungsbescheids

3.    befristeten Einstellungen und Weiterbeschäftigung auf die „eigene“ fremdfinanzierte Stelle,

4.    Wiedereinstellung von Personen, bei einer Unterbrechungszeit von bis zu einem Monat, wenn einer der Tatbestände dieser Protokollnotiz greift

Der Tatbestand Nr. 2a gilt dabei unbefristet.

 

Sie können dabei direkt den personellen Einzelantrag stellen. Eine vorherige Stellungnahme des Personalrats Hochschulbereich ist nicht erforderlich.

Einzelfallanträge zu Nichtausschreibungen, die durch die Personalabteilung beschieden wurden, werden im Rahmen des Einzelfallantrags durch den Personalrat mitbestimmt.

 

Ihr Personalrat Hochschulbereich

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