Bildungsurlaub (2025)
Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)
Bildungsfreistellung (Bildungszeit) bezeichnet die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. In Berlin haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr; mit Zustimmung der Dienststelle können Ansprüche im Vorgriff mit dem Folgejahr zusammengefasst werden, sodass bis zu zehn Tage am Stück möglich sind. Nicht genutzte Tage werden nicht übertragen und verfallen am Jahresende. Der Anspruch entsteht erstmalig nach sechs Monaten Beschäftigungszeit an der HU.
Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) anerkannt ist; der Veranstaltungsort kann in Berlin, in einem anderen Bundesland oder im Ausland liegen. Während der Bildungszeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung; die Teilnahme erfolgt grundsätzlich während der Arbeitszeit. Die Kosten der Weiterbildung tragen in der Regel Sie selbst.
Bitte beantragen Sie die Bildungszeit spätestens sechs Wochen vor Beginn bei der Maßnahme bei der Beruflichen Weiterbildung (https://bwb.hu-berlin.de/downloads/Antrag_Bildungszeit_2023.pdf)