Verfahren bei Eingang von Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung
Download: Formular "Verfahren bei Eingang von Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung"
Personen mit Schwerbehinderung sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und erfolgter Gleichstellung.
Die für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen unterrichten die Schwerbehindertenvertretung und den zuständigen Personalrat über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit unmittelbar nach deren Eingang mit diesem Formular via E-Mail an:
- Schwerbehindertenvertretung: schwerbehindertenvertretung@hu-berlin.de UND
- Personalrat des Hochschulbereichs: personalrat@rz.hu-berlin.de ODER
Personalrat der studentischen Beschäftigten: prstudb@hu-berlin.de
Die für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen informieren die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig - spätestens sieben Tage vorher - über die Termine aller Vorstellungsgespräche.
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen Bewerbungsgesprächen des Stellenbesetzungsverfahrens, also auch das Recht, an den Gesprächen mit den Bewerber*innen ohne Schwerbehinderung teilzunehmen. Ebenfalls gilt das Recht auf Einsicht in alle entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen aller Bewerber*innen.
Stellen Sie uns bitte ohne weitere Aufforderung alle Unterlagen zum Verfahren in einer HU-Box mit Leserechten für schwerbehindertenvertretung@hu-berlin.de zur Verfügung und informieren Sie uns über die Termine aller Vorstellungsgespräche. Dankeschön!
Gemäß § 165 SGB IX müssen öffentliche Arbeitgeber Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen zum Vorstellungsgespräch einladen. Die Einladung kann nur dann entfallen, wenn die Eignung der betreffenden Person offensichtlich fehlt und hierüber zwischen den für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen, der Schwerbehindertenvertretung und dem zuständigen Personalrat Einvernehmen hergestellt wurde. Dabei ist nicht von Belang, ob die Person im Vergleich zu den anderen Bewerbenden weniger qualifiziert erscheint. Für die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist nur entscheidend, ob die in der Ausschreibung genannten zwingenden Anforderungen erfüllt sind.
Hinweis bei Bewerbung von Menschen mit Behinderung
Bewerber*innen sind zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sobald sie bei ihrer Bewerbung auf eine Behinderung hinweisen und die Eignung nicht offensichtlich fehlt. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterscheidet nicht wie das SGB IX zwischen Behinderung (GdB 20-40) und Schwerbehinderung (50-100), sondern nennt als Ziel, Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen.
Sollten also Personen nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, die in ihrer Bewerbung auf eine Behinderung verweisen, könnte eine Diskriminierung wegen Behinderung vermutet werden.
Allerdings sind Personen ohne Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bei gleicher Eignung nicht bevorzugt einzustellen.
Hinweis bei Bewerbung von Menschen mit Behinderung aus dem Ausland
Bewerber*innen aus dem Ausland erfüllen oftmals nicht Voraussetzungen, die Feststellung ihrer Schwerbehinderung oder die Gleichstellung nach dem deutschen Recht zu beantragen. Bewerber*innen sind daher zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sobald sie bei ihrer Bewerbung auf eine Behinderung hinweisen und die Eignung nicht offensichtlich fehlt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterscheidet nicht wie das SGB IX zwischen Behinderung (GdB 20-40) und Schwerbehinderung (50-100), sondern nennt als Ziel, Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen.
Sollten also Personen nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, die in ihrer Bewerbung auf eine Behinderung verweisen, könnte eine Diskriminierung wegen Behinderung vermutet werden.
Allerdings sind Personen ohne Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bei gleicher Eignung nicht bevorzugt einzustellen.
Sollten Sie eine*n Stellenberwerber*in mit Schwerbehinderung nicht zum Vorstellungsgespräch einladen wollen, begründen Sie bitte auf dem Formular, welche fachliche Eignung fehlt. Beziehen Sie sich dabei bitte ausschließlich auf in der Ausschreibung ausdrücklich benannte zwingende Anforderungen. Danke!
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!