Humboldt-Universität zu Berlin - Schwerbehindertenvertretung

Verfahren bei Eingang von Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung

Wenn Sie eine Stelle ausgeschrieben haben und Bewerbungen eintreffen, unternehmen Sie bitte folgende Schritte:

 

1. Prüfung 
Bitte prüfen Sie alle eingehende Bewerbungen auf das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Personen mit Schwerbehinderung sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder mit einem GdB von mindestens 30 und erfolgter Gleichstellung.

 

2. Information
Unmittelbar nach dem Eingang einer Bewerbung oder einer Person mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bzw. eines ebensolchen Vermittlungsvorschlags der Agentur für Arbeit müssen Sie die Schwerbehindertenvertretung und den zuständigen Personalrat unterrichten. Senden Sie dazu bitte das ausgefüllte Formular die Ausschreibung und die Bewerbung  via E-Mail an:

 

3. Bereitstellung
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Einsicht in alle entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen aller Bewerber*innen. Stellen Sie uns bitte ohne weitere Aufforderung alle Unterlagen zum Verfahren in einer HU-Box mit Leserechten für schwerbehindertenvertretung@hu-berlin.de zur Verfügung. Dankeschön!

 

4. Einladung
Laden Sie uns bitte frühzeitig - spätestens jedoch sieben Tage vorher - zu allen Bewerbungsgesprächen des Stellenbesetzungsverfahrens ein. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen Bewerbungsgesprächen des Stellenbesetzungsverfahrens, also auch das Recht, an den Gesprächen mit den Bewerber*innen ohne Schwerbehinderung teilzunehmen. 

 

Hinweis zur Einladungspflicht von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung
Gemäß § 165 SGB IX müssen öffentliche Arbeitgeber Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen zum Vorstellungsgespräch einladen. Die Einladung kann nur dann entfallen, wenn die Eignung der betreffenden Person offensichtlich fehlt und hierüber zwischen den für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen, der Schwerbehindertenvertretung und dem zuständigen Personalrat Einvernehmen hergestellt wurde. Dabei ist nicht von Belang, ob die Person im Vergleich zu den anderen Bewerbenden weniger qualifiziert erscheint. Für die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist nur entscheidend, ob die in der Ausschreibung genannten zwingenden Anforderungen erfüllt sind.

 

Sollten Sie eine*n Stellenberwerber*in mit Schwerbehinderung nicht zum Vorstellungsgespräch einladen wollen, begründen Sie bitte auf dem Formular, welche fachliche Eignung fehlt. Beziehen Sie sich dabei bitte ausschließlich auf in der Ausschreibung ausdrücklich benannte zwingende Anforderungen. Danke!

 

Hinweis bei Bewerbung von Menschen mit Behinderung
Bewerber*innen sind zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sobald sie bei ihrer Bewerbung auf eine Behinderung hinweisen und die Eignung nicht offensichtlich fehlt. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterscheidet nicht wie das SGB IX zwischen Behinderung (GdB 20-40) und Schwerbehinderung (50-100), sondern nennt als Ziel, Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen.
Sollten also Personen nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, die in ihrer Bewerbung auf eine Behinderung verweisen, könnte eine Diskriminierung wegen Behinderung vermutet werden.
Allerdings sind Personen ohne Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bei gleicher Eignung nicht bevorzugt einzustellen.

Hinweis bei Bewerbung von Menschen mit Behinderung aus dem Ausland
Bewerber*innen aus dem Ausland erfüllen oftmals nicht die Voraussetzungen, die Feststellung ihrer Schwerbehinderung oder die Gleichstellung nach dem deutschen Recht zu beantragen. Bewerber*innen sind daher zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sobald sie bei ihrer Bewerbung auf eine Behinderung hinweisen und die Eignung nicht offensichtlich fehlt.

 

5. Einstellung
Wenn Sie das Auswahlverfahren beendet haben und einen Antrag auf Einstellung stellen, senden Sie uns bitte den Antrag zur Unterschrift sowie unaufgefordert alle zugehörigen Unterlagen zu - insbesondere die Einstellungsbegründung mit Würdigung aller zum Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber*innen entlang der in der Ausschreibung genannten Kriterien. Vielen Dank!

 

DOWNLOAD: Formular Eingang Bewerbung Menschen mit Schwerbehinderung